Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Hier erklären wir, worum es dabei geht, und welche Maßnahmen Sie vielleicht ergreifen müssen.
Die EU möchte mit der neuen DS-GVO EU-weit den Schutz der Personendaten vereinheitlichen und erheblich verbessern. Deshalb gilt ab Mai 2018 für alle Unternehmen, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten, ein neuer Standard bei Erhebung, Verarbeitung und Austausch von Personendaten.
Unternehmen müssen sich mit ihrem Datenschutzbeauftragten bzw. ihrer Rechtsabteilung beraten, wo sie Änderungen vornehmen müssen. Beginnen Sie schon jetzt, da möglicherweise umfangreiche Maßnahmen vor dem 25.5.2018 ergriffen werden müssen.
Wenn in Ihrem Unternehmen in irgendeiner Art und Weise Daten mit Personenbezug (das ist bereits die IP-Adresse!) erhoben und verwendet werden, dann sind Sie verpflichtet, die neue Verordnung umzusetzen.
Ansonsten drohen Ihnen empfindliche Strafen, die sich auf bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des weltweiten Unternehmensumsatzes, davon der jeweils höhere Betrag, belaufen können.
Das können wir für Sie tun:
Die Angebote schließen die Zusammenarbeit mit unserem Fachanwalt für IT-Recht ein.
Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 07071 / 444-08.