Haben Sie schon Maßnahmen ergriffen?

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Hier erklären wir, worum es dabei geht, und welche Maßnahmen Sie vielleicht ergreifen müssen. 

Worum geht es bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung? 

Die EU möchte mit der neuen DS-GVO EU-weit den Schutz der Personendaten vereinheitlichen und erheblich verbessern. Deshalb gilt ab Mai 2018 für alle Unternehmen, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten, ein neuer Standard bei Erhebung, Verarbeitung und Austausch von Personendaten.
 

Welche Bereiche sind von der neuen Verordnung betroffen?

  • Werbung & Internet (z. B. Umsetzung von Cookies, Anpassung der Datenschutzerklärung und der Werbemaßnahmen)
  • Auftragsverarbeitung beim Datenaustausch mit Drittstaaten 
  • Dokumentation & Risikomanagement (z. B. Einführung eines Datenschutz-Managementsystems für die neu eingeführten Pflichten (1) Datenschutz-Folgeabschätzungen und (2) Privacy by Design, Privacy by Default)
  • Anpassungen im Bereich Vertraulichkeit & Datenschutz-/Datensicherheitsrichtlinien 
  • Verträge & Vertriebsvereinbarungen (z. B. Verträge mit Geschäftspartnern, Kooperationspartnern bei der Datenverarbeitung, Arbeitsverträge)
  • Betroffenenrechte (Informationspflichten, Auskunftspflichten, Recht auf Vergessen werden, Sperrung und Löschung etc.)
  • Organisation & Schulung
  • Neue Melde- und Genehmigungspflichten
     

Wie gehen Unternehmen jetzt am besten vor?

Unternehmen müssen sich mit ihrem Datenschutzbeauftragten bzw. ihrer Rechtsabteilung beraten, wo sie Änderungen vornehmen müssen. Beginnen Sie schon jetzt, da möglicherweise umfangreiche Maßnahmen vor dem 25.5.2018 ergriffen werden müssen.
 

Was passiert, wenn Sie die Datenschutzverordnung ignorieren? 

Wenn in Ihrem Unternehmen in irgendeiner Art und Weise Daten mit Personenbezug (das ist bereits die IP-Adresse!) erhoben und verwendet werden, dann sind Sie verpflichtet, die neue Verordnung umzusetzen.

Ansonsten drohen Ihnen empfindliche Strafen, die sich auf bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des weltweiten Unternehmensumsatzes, davon der jeweils höhere Betrag, belaufen können.

Wir helfen gerne weiter

Das können wir für Sie tun:

  • Damit Sie besser einschätzen können, was die neue DSGVO bedeutet, beraten wir Sie in einem einstündigen Informationsgespräch zu den kommenden Veränderungen.
  • In einem halbtägigen Workshop erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen. Wenn Sie wünschen, setzen wir die Änderungen  für Sie um. 

Die Angebote schließen die Zusammenarbeit mit unserem Fachanwalt für IT-Recht ein. 

Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 07071 / 444-08.

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Wir helfen gerne.